Eine Wertpapierabrechnung lesen: vom Kurswert zum ausmachenden Betrag
40 Aktien zu 50,00 € ergeben 2.000,00 €, belastet werden aber 2.013,00 €. Wer eine Wertpapierabrechnung lesen kann, findet die 13,00 € Differenz in drei einzelnen Zeilen wieder; alle Zahlen hier stammen aus dem erfundenen Muster dieser Website.
Begriff in einem Satz: Eine Wertpapierabrechnung ist der Beleg, mit dem die Depotbank ein ausgeführtes Wertpapiergeschäft mit Kurs, Stückzahl, Entgelten, Daten und Endbetrag dokumentiert.
Der Aufbau einer Abrechnung
Abrechnungen unterscheiden sich im Layout von Bank zu Bank, enthalten aber dieselben Gruppen von Angaben: was gehandelt wurde, wann und wo, zu welchem Kurs, welche Entgelte angefallen sind und welcher Betrag auf dem Verrechnungskonto gebucht wird. Die folgende Tabelle ordnet diese Angaben am erfundenen Muster dieser Website.
| Zeile auf dem Beleg | Musterwert | Was sie bedeutet |
|---|---|---|
| Geschäftsart | Kauf | Richtung des Geschäfts; bei Verkauf kehren sich die Vorzeichen um. |
| Wertpapier, WKN / ISIN | Musteraktie | Gattung, eindeutig bestimmt durch die Kennnummern. |
| Handelsplatz | inländische Börse | Ort der Ausführung; bestimmt mit, welche Fremdkosten anfallen. |
| Schlusstag, Uhrzeit | Tag T | Tag, an dem das Geschäft zustande kam. |
| Stück | 40 | ausgeführte Stückzahl. |
| Ausführungskurs | 50,00 € | Preis je Stück. |
| Kurswert | 2.000,00 € | Stück mal Kurs. |
| Provision | 9,90 € | Entgelt der Depotbank, hier das Mindestentgelt des Musters. |
| Börsenplatzentgelt | 1,50 € | Fremdkosten des Handelsplatzes. |
| Maklercourtage | 1,60 € | 0,08 % vom Kurswert. |
| Ausmachender Betrag | 2.013,00 € | Endbetrag zulasten des Verrechnungskontos. |
| Valuta | T + 2 Bankarbeitstage (Annahme) | Tag der Wertstellung auf dem Verrechnungskonto. |
Aus unserer Sicht ist eine Abrechnung zuerst ein Buchungsbeleg und erst danach eine Information für die Kundin. Die Reihenfolge der Zeilen folgt dem, was die Bank buchen muss, nicht dem, was man zuerst wissen möchte: Auch im Muster stehen Gattung und Daten oben, und die Kosten verteilen sich dazwischen. Dass der Gesetzgeber in § 63 Abs. 7 WpHG zusätzlich eine eigene Kosteninformation verlangt, deuten wir als Eingeständnis genau dieser Schwäche: Der Beleg allein soll die Kosten nicht erklären müssen.
Kurswert und ausmachender Betrag
Lesenswert ist deshalb vor allem der Weg zwischen zwei Zeilen. Der Kurswert ist die reine Rechengröße aus Stückzahl und Kurs. Der ausmachende Betrag ist das, was tatsächlich gebucht wird. Beim Kauf liegt er über dem Kurswert, weil die Entgelte hinzukommen; beim Verkauf liegt er darunter, weil sie abgezogen werden.
Bei verzinslichen Wertpapieren kommen auf echten Belegen weitere Zeilen hinzu, etwa Stückzinsen. Diese Seite beschränkt sich auf Aktien und lässt sie deshalb aus.
Posten auf der Abrechnung, die Kosten anzeigen
Zwischen Kurswert und ausmachendem Betrag stehen die Kostenzeilen. Die eigene Provision der Depotbank ist oft als „Provision“ oder „Orderentgelt“ bezeichnet. Fremdkosten erscheinen einzeln oder zusammengefasst. Nicht auf der Abrechnung steht der Spread, denn er ist bereits im Ausführungskurs enthalten.
Steuerzeilen können auf echten Verkaufsabrechnungen ebenfalls stehen. Börse klar behandelt Steuern bewusst nicht; die Muster-Abrechnungen enden vor dem Steuerabzug.
Schlusstag und Valuta
Zwei Daten auf der Abrechnung haben verschiedene Funktionen. Der Schlusstag ist der Handelstag, an dem Kauf oder Verkauf zustande kam; er bestimmt den Kurs. Die Valuta ist der Tag, zu dem Geld und Wertpapiere tatsächlich gutgeschrieben oder belastet werden. Zwischen beiden liegt die Abwicklungsfrist. Die Muster-Abrechnung setzt zwei Bankarbeitstage an; die Frist im Einzelfall nennt der Beleg.
Dieselbe Rechnung beim Verkauf
Angenommen, die 40 Stück werden später zu 52,00 € verkauft. Dann ergibt sich nach dem Muster-Entgeltmodell:
| Zeile | Betrag | Rechenweg |
|---|---|---|
| Kurswert | 2.080,00 € | 40 × 52,00 € |
| Provision | − 10,10 € | 4,90 € + 0,25 % von 2.080,00 € |
| Börsenplatzentgelt | − 1,50 € | fest je Order |
| Maklercourtage | − 1,66 € | 0,08 % von 2.080,00 €, kaufmännisch gerundet |
| Ausmachender Betrag vor Steuern | 2.066,74 € | Gutschrift auf dem Verrechnungskonto |
Zusammen mit dem Kauf haben die beiden Geschäfte im Muster 26,26 € an Entgelten verursacht, bei einer Kursdifferenz von 80,00 €. Auf keinem der beiden Belege steht diese Summe. Sie entsteht erst, wenn man die Wege vom Kurswert zum ausmachenden Betrag beider Abrechnungen nebeneinanderlegt: 13,00 € beim Kauf, 13,26 € beim Verkauf.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- Wertpapierhandelsgesetz § 63 Abs. 7: Information über Kosten und Nebenkosten, geprüft am 07.10.2026