Der Spread zwischen Geld- und Briefkurs: Kosten, die auf keiner Rechnung stehen
Am Marktstand kostet ein Apfel mehr, als der Händler für denselben Apfel zurückzahlen würde. Genau so funktioniert der Spread zwischen Geld- und Briefkurs an Börsen und im außerbörslichen Handel.
Begriff in einem Satz: Der Spread ist die Differenz zwischen dem Briefkurs, zu dem man kaufen kann, und dem Geldkurs, zu dem man verkaufen kann, zum selben Zeitpunkt und für dasselbe Wertpapier.
Geldkurs und Briefkurs
Der Geldkurs ist der Preis, den ein Käufer zu zahlen bereit ist; zu diesem Kurs kann man verkaufen. Der Briefkurs ist der Preis, zu dem ein Verkäufer abgeben will; zu diesem Kurs kann man kaufen. Die Begriffe stammen aus der alten Börsensprache: „Geld“ bietet, wer zahlen will, „Brief“ meint das angebotene Papier.
Der Briefkurs liegt über dem Geldkurs. Wer ein Wertpapier kauft und es im selben Augenblick wieder verkaufen würde, erhielte also weniger zurück, auch ohne jedes Entgelt der Depotbank.
Indirekte Handelskosten
Ordergebühren stehen als eigene Zeile auf der Abrechnung. Der Spread nicht: Er steckt im Ausführungskurs. Deshalb spricht man von indirekten Handelskosten. Für die Kundin sind sie trotzdem Kosten, denn der Kaufkurs liegt über dem rechnerischen Mittelkurs und der Verkaufskurs darunter.
Wer den Spread stellt, hängt vom Handelsmodell ab. An Börsen ergibt er sich aus den Aufträgen im Orderbuch oder aus den Quotes von Spezialisten. Im außerbörslichen Handel stellt häufig ein Market Maker verbindliche Kauf- und Verkaufskurse; seine Vergütung liegt im Abstand zwischen beiden.
Den Spread in Prozent berechnen
Damit sich Spreads verschiedener Wertpapiere vergleichen lassen, rechnet man sie in Prozent um. Gebräuchlich ist die Rechnung bezogen auf den Mittelkurs:
Spread in % = (Briefkurs − Geldkurs) ÷ Mittelkurs × 100, wobei Mittelkurs = (Briefkurs + Geldkurs) ÷ 2.
| Geldkurs | Briefkurs | Spread | Mittelkurs | Spread in % |
|---|---|---|---|---|
| 99,90 € | 100,00 € | 0,10 € | 99,95 € | 0,10 % |
| 49,80 € | 50,00 € | 0,20 € | 49,90 € | 0,40 % |
| 9,60 € | 10,00 € | 0,40 € | 9,80 € | 4,08 % |
Ein Spread von 0,20 € kann also wenig oder viel sein; entscheidend ist das Verhältnis zum Kurs. Der dritte Fall zeigt, wie ein absolut kleiner Abstand bei einem niedrigen Kurs prozentual groß wird.
Was der Spread bei einer Order in Euro bedeutet
Angenommen, jemand kauft 40 Stück zum Briefkurs von 50,00 € (Kurswert 2.000,00 €). Zum Mittelkurs von 49,90 € hätte die Position rechnerisch 1.996,00 € gekostet. Die Differenz von 4,00 € ist der halbe Spread, den der Kauf allein kostet. Würde die Position sofort wieder zum Geldkurs von 49,80 € verkauft, kämen 1.992,00 € zurück; der volle Spread von 8,00 € wäre verbraucht, bevor irgendein Entgelt berechnet ist.
Zum Vergleich: Im Muster-Entgeltmodell kostet dieselbe Order 9,90 € Entgelt der Depotbank. Die indirekten Kosten liegen hier also in derselben Größenordnung wie die direkten.
Wovon die Breite des Spreads abhängt
- Handelsvolumen: Bei Wertpapieren, die viel gehandelt werden, liegen Kauf- und Verkaufsangebote meist dicht beieinander.
- Tageszeit: Außerhalb der Haupthandelszeit des Heimatmarkts kann der Abstand größer sein, weil weniger Vergleichspreise vorliegen.
- Marktlage: In unruhigen Phasen weiten sich Spreads häufig aus.
Diese Zusammenhänge sind allgemein beschrieben; für ein konkretes Wertpapier sind sie nur am aktuellen Orderbuch oder an der Kursanzeige des Handelsplatzes ablesbar.
Eine Regel für Kosten ohne Rechnung
Ein Entgelt steht im Preisverzeichnis und auf dem Beleg, der Spread ist dagegen Teil des Preises selbst und nicht die Gebühr für eine Leistung. Deshalb taucht er auf keiner Rechnung auf, und deshalb kann eine Kundin ihn bei einer einzelnen Order kaum nachprüfen. Warum gibt es dann überhaupt eine Regel dafür? § 82 Abs. 1 WpHG verlangt von Unternehmen, die Kundenaufträge ausführen, „alle hinreichenden Vorkehrungen“ zu treffen, insbesondere Grundsätze zur Auftragsausführung festzulegen und regelmäßig zu überprüfen, „um das bestmögliche Ergebnis für seine Kunden zu erreichen“.
Wir lesen diese Vorschrift als Verfahrenspflicht. Sie regelt, wie eine Bank ihren Ausführungsweg auswählt und überprüft, nicht welchen Kurs eine einzelne Order bekommt. Wer aus ihr ableitet, jede Ausführung erfolge automatisch zum bestmöglichen Kurs des Tages, überschätzt sie aus unserer Sicht. Sie schließt die Lücke, dass niemand auf die Ausführungsqualität achten müsste; sie schließt nicht die Lücke, dass der Spread für die Kundin unsichtbar bleibt.
Wofür diese Rechnung nicht taugt
Der Spread misst nur die Kosten des sofortigen Hin- und Rückhandels zum gleichen Zeitpunkt. Er sagt nichts darüber, wie sich ein Kurs danach entwickelt, und er ersetzt nicht die Prüfung der Gesamtkosten. Auch die Frage, an welchem Handelsplatz eine Order ausgeführt wird, beantwortet er nicht; dafür gelten die Ausführungsgrundsätze der Bank nach § 82 WpHG. Bei Orders mit Limit bestimmt das Limit den schlechtesten akzeptierten Kurs, nicht den Spread.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- Wertpapierhandelsgesetz § 82: Bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen, geprüft am 07.10.2026