Ordergebühren verstehen: aus welchen Bestandteilen sich das Entgelt einer Order zusammensetzt
Wer Ordergebühren verstehen will, sollte mit einer kleinen Rechnung beginnen: Eine Order über 500 Euro und eine über 2.000 Euro kosten im Muster dieser Website dasselbe Entgelt, eine über 25.000 Euro dagegen gut sechsmal so viel. Entscheidend ist das Rechenschema hinter dem Betrag.
Begriff in einem Satz: Eine Ordergebühr ist das Entgelt, das die Depotbank für die Annahme, Weiterleitung oder Ausführung eines Kauf- oder Verkaufsauftrags berechnet; Entgelte anderer Stellen kommen gesondert hinzu.
Grundentgelt und Provision: die zwei Bausteine
Die meisten Entgeltmodelle für Orders lassen sich auf zwei Bausteine zurückführen. Das Grundentgelt ist ein fester Betrag je Order, unabhängig vom Ordervolumen. Die Orderprovision ist ein Prozentsatz vom Kurswert, also von Stückzahl mal Ausführungskurs. Hinzu kommen häufig Grenzen nach unten und oben.
Welche Bausteine eine Bank verwendet und in welcher Höhe, steht in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis. Um das Prinzip zu zeigen, verwenden alle Erklärtexte dieser Website dieselbe erfundene Annahme.
Das Muster-Entgeltmodell dieser Website
Die folgende Tabelle ist die vollständige Liste der Annahmen. Sie wird in den Erklärtexten zu Fremdkosten, Abrechnung und Kosteninformation unverändert weiterverwendet, damit die Zahlen zusammenpassen.
| Baustein | Annahme im Muster | Art |
|---|---|---|
| Grundentgelt der Depotbank | 4,90 € je ausgeführter Order | fest |
| Orderprovision der Depotbank | 0,25 % vom Kurswert | volumenabhängig |
| Mindestentgelt (Grundentgelt + Provision) | 9,90 € | Untergrenze |
| Höchstentgelt (Grundentgelt + Provision) | 59,90 € | Obergrenze |
| Börsenplatzentgelt (fremde Stelle) | 1,50 € je Order | fest |
| Maklercourtage (fremde Stelle) | 0,08 % vom Kurswert | volumenabhängig |
| Fremde Spesen bei Auslandsorder | 7,50 € je Order | fest |
| Depotführungsentgelt | 12,00 € je Jahr | laufend |
Das Mindestentgelt einer Order in der Durchrechnung
Die Rechnung läuft in drei Schritten: Provision aus dem Kurswert ermitteln, Grundentgelt addieren, das Ergebnis mit Mindest- und Höchstentgelt vergleichen. Die Tabelle zeigt das Entgelt der Depotbank allein, ohne Börsenplatzentgelt und Courtage.
| Kurswert | Grundentgelt + 0,25 % | Grenze greift? | Entgelt | Anteil am Kurswert |
|---|---|---|---|---|
| 500,00 € | 6,15 € | Mindestentgelt | 9,90 € | 1,98 % |
| 1.000,00 € | 7,40 € | Mindestentgelt | 9,90 € | 0,99 % |
| 2.000,00 € | 9,90 € | genau an der Grenze | 9,90 € | 0,50 % |
| 5.000,00 € | 17,40 € | nein | 17,40 € | 0,35 % |
| 25.000,00 € | 67,40 € | Höchstentgelt | 59,90 € | 0,24 % |
Zwei Effekte werden sichtbar. Unterhalb von 2.000 Euro bestimmt im Muster allein das Mindestentgelt den Betrag; der prozentuale Anteil steigt, je kleiner die Order ist. Oberhalb von 22.000 Euro deckelt das Höchstentgelt; dort sinkt der Anteil wieder. Die Schwelle von 22.000 Euro ergibt sich aus der Rechnung (59,90 € − 4,90 €) ÷ 0,25 %.
Feste und volumenabhängige Bestandteile richtig lesen
Feste Bestandteile wirken bei kleinen Orders stark, volumenabhängige bei großen. Das Schema folgt einer einfachen Logik: Ein Teil der Arbeit fällt je Auftrag an, gleich wie groß er ist, ein anderer Teil wächst mit dem Betrag. Erst die Durchrechnung für eine bestimmte Ordergröße zeigt deshalb den Betrag, und ein Prozentsatz ohne die festen Bausteine beschreibt das Modell nur zur Hälfte.
Die verbreitete Frage „Was kostet eine Order?“ halten wir aus diesem Grund für falsch gestellt. Ohne Ordergröße hat sie keine Antwort: Im Muster reicht der Anteil am Kurswert von 1,98 % bis 0,24 %, obwohl sich am Modell selbst nichts ändert. Die Struktur des Entgelts sagt über die Belastung einer konkreten Order mehr als jeder einzelne Betrag daraus.
Sonderfall Teilausführung
Wird eine Order in mehreren Teilen ausgeführt, stellt sich die Frage, ob das Entgelt einmal oder je Teil anfällt. Die BaFin weist darauf hin, dass das Kreditinstitut entscheidet, ob es bei Teilausführungen Gebühren für jede einzelne Ausführung oder nur einmal berechnet. Im Muster gelten Teilausführungen am selben Handelstag als eine Order; siehe Teilausführung.
Wo die Pflicht zur Kosteninformation herkommt
Wertpapierdienstleistungsunternehmen müssen ihren Kunden nach § 63 Abs. 7 WpHG rechtzeitig Informationen über „alle Kosten und Nebenkosten“ zur Verfügung stellen. Warum gibt es diese Regel überhaupt, wenn doch jede Bank ein Preisverzeichnis veröffentlicht? Aus unserer Sicht genau wegen der Lücke, die die Tabelle oben zeigt: Ein Verzeichnis aus Bausteinen beantwortet nicht, was eine bestimmte Order kostet, und es nennt die Beträge anderer Stellen nicht. Die gesetzliche Kosteninformation rechnet beides zusammen. Wie sie aufgebaut ist, erklärt der Text Kosteninformationen lesen.
Das Entgelt der Depotbank ist nur ein Teil dessen, was eine Order kostet. Welche Beträge andere Stellen berechnen, zeigt der nächste Erklärtext: Fremdkosten einer Order.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- Wertpapierhandelsgesetz § 63: Allgemeine Verhaltensregeln, Abs. 7 zu Kosten und Nebenkosten, geprüft am 07.10.2026
- BaFin: Wertpapiergeschäfte (Hinweis zu Entgelten bei Teilausführungen), geprüft am 07.10.2026