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Börse klar

Begriffe rund um Depot und Order, von A bis Z erklärt

Begriffe rund um Depot und Order stehen auf Depotauszug, Abrechnung und Kosteninformation; hier finden Sie 38 Definitionen und neun Erklärtexte dazu, welche Lücke jede Regel schließen sollte.

Von oben gesehen eine aufgezogene hölzerne Karteischublade mit leeren Karteikarten, daneben ein Bleistift

Ein Nachschlagewerk von A bis Z

Wer Wertpapierdepot erklärt haben möchte, beginnt bei den Begriffen zu Depot und Verwahrung; wer Ordergebühren verstehen will, bei den Bestandteilen einer Order. Jede Gruppe zeigt drei Einträge als Beispiel.

Depot und Verwahrung

Depotvertrag
Vertrag zwischen Kundin und Bank über die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren.
Girosammelverwahrung
Verwahrung vertretbarer Wertpapiere vieler Kunden in einem gemeinsamen Bestand bei einer Wertpapiersammelbank nach § 5 DepotG.
Zentralverwahrer
Stelle, bei der Sammelbestände und Sammelurkunden verwahrt und Wertpapierübertragungen zwischen Banken durch Buchung abgewickelt werden.

Schutz bei Insolvenz

Aussonderung
Recht, einen Gegenstand aus der Insolvenzmasse herauszuverlangen, weil er nicht zum Vermögen des insolventen Schuldners gehört (§ 47 InsO).
Einlagensicherung
Gesetzliche Sicherung von Guthaben bei Banken nach dem Einlagensicherungsgesetz.
Anlegerentschädigung
Gesetzliche Sicherung nach dem Anlegerentschädigungsgesetz für den Fall, dass ein Institut Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften nicht erfüllen kann.

Bestandteile einer Order

Grundentgelt
Fester Betrag je Order, den eine Depotbank unabhängig vom Ordervolumen berechnet.
Börsenplatzentgelt
Entgelt für die Nutzung eines Börsenplatzes, das die Depotbank an die Kundin weiterbelastet.
Spread
Differenz zwischen Briefkurs und Geldkurs eines Wertpapiers zum selben Zeitpunkt.

Belege und Kosteninformationen

Ausmachender Betrag
Endbetrag einer Wertpapierabrechnung, der dem Verrechnungskonto belastet oder gutgeschrieben wird.
Kosteninformation vor dem Geschäft (ex ante)
Information über die zu erwartenden Kosten und Nebenkosten einer geplanten Wertpapierdienstleistung, die nach § 63 Abs. 7 WpHG rechtzeitig vor dem Geschäft zur Verfügung zu stellen ist.
Zuwendung
Nach § 70 Abs. 2 WpHG jede Provision, Gebühr oder sonstige Geldleistung sowie jeder nichtmonetäre Vorteil im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen.

Erklärtexte in der Reihenfolge des Begriffsverzeichnisses

Neun längere Texte verbinden die Begriffe zu einem Lesepfad: vom Depot über Verwahrung und Schutz zu den Kosten einer Order und den Unterlagen, in denen sie stehen. Unsere These dahinter: Depot und Orderkosten sind schwer zu durchschauen, weil ihre Regeln nacheinander für verschiedene Schutzlücken entstanden sind. Jeder Text fragt deshalb, welche Lücke eine Regel schließen sollte und was sie bis heute offen lässt.

Woher die Definitionen stammen

Definitionen stützen sich zuerst auf den Wortlaut der Gesetze: Depotgesetz, Insolvenzordnung, Einlagensicherungsgesetz, Anlegerentschädigungsgesetz, Wertpapierhandelsgesetz und Börsengesetz, abgerufen über gesetze-im-internet.de. Für Aufsichtsfragen kommen Veröffentlichungen der BaFin und der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen hinzu. Alle Angaben wurden am 07.10.2026 geprüft.

Rechenbeispiele verwenden ausschließlich ein frei erfundenes Muster-Entgeltmodell, kein Preis eines Anbieters. Wie es aufgebaut ist und welche Themen bewusst fehlen, beschreibt die Seite Arbeitsweise.