Begriffe rund um Depot und Order, von A bis Z erklärt
Begriffe rund um Depot und Order stehen auf Depotauszug, Abrechnung und Kosteninformation; hier finden Sie 38 Definitionen und neun Erklärtexte dazu, welche Lücke jede Regel schließen sollte.
Ein Nachschlagewerk von A bis Z
Wer Wertpapierdepot erklärt haben möchte, beginnt bei den Begriffen zu Depot und Verwahrung; wer Ordergebühren verstehen will, bei den Bestandteilen einer Order. Jede Gruppe zeigt drei Einträge als Beispiel.
Depot und Verwahrung
- Depotvertrag
- Vertrag zwischen Kundin und Bank über die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren.
- Girosammelverwahrung
- Verwahrung vertretbarer Wertpapiere vieler Kunden in einem gemeinsamen Bestand bei einer Wertpapiersammelbank nach § 5 DepotG.
- Zentralverwahrer
- Stelle, bei der Sammelbestände und Sammelurkunden verwahrt und Wertpapierübertragungen zwischen Banken durch Buchung abgewickelt werden.
Schutz bei Insolvenz
- Aussonderung
- Recht, einen Gegenstand aus der Insolvenzmasse herauszuverlangen, weil er nicht zum Vermögen des insolventen Schuldners gehört (§ 47 InsO).
- Einlagensicherung
- Gesetzliche Sicherung von Guthaben bei Banken nach dem Einlagensicherungsgesetz.
- Anlegerentschädigung
- Gesetzliche Sicherung nach dem Anlegerentschädigungsgesetz für den Fall, dass ein Institut Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften nicht erfüllen kann.
Bestandteile einer Order
- Grundentgelt
- Fester Betrag je Order, den eine Depotbank unabhängig vom Ordervolumen berechnet.
- Börsenplatzentgelt
- Entgelt für die Nutzung eines Börsenplatzes, das die Depotbank an die Kundin weiterbelastet.
- Spread
- Differenz zwischen Briefkurs und Geldkurs eines Wertpapiers zum selben Zeitpunkt.
Belege und Kosteninformationen
- Ausmachender Betrag
- Endbetrag einer Wertpapierabrechnung, der dem Verrechnungskonto belastet oder gutgeschrieben wird.
- Kosteninformation vor dem Geschäft (ex ante)
- Information über die zu erwartenden Kosten und Nebenkosten einer geplanten Wertpapierdienstleistung, die nach § 63 Abs. 7 WpHG rechtzeitig vor dem Geschäft zur Verfügung zu stellen ist.
- Zuwendung
- Nach § 70 Abs. 2 WpHG jede Provision, Gebühr oder sonstige Geldleistung sowie jeder nichtmonetäre Vorteil im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen.
Erklärtexte in der Reihenfolge des Begriffsverzeichnisses
Neun längere Texte verbinden die Begriffe zu einem Lesepfad: vom Depot über Verwahrung und Schutz zu den Kosten einer Order und den Unterlagen, in denen sie stehen. Unsere These dahinter: Depot und Orderkosten sind schwer zu durchschauen, weil ihre Regeln nacheinander für verschiedene Schutzlücken entstanden sind. Jeder Text fragt deshalb, welche Lücke eine Regel schließen sollte und was sie bis heute offen lässt.

Wertpapierdepot erklärt
Depot, Verrechnungskonto und Depotvertrag: was wo gebucht wird.

Die Verwahrung von Wertpapieren
Girosammelverwahrung, Sammelurkunden, Zentralverwahrer und Lagerland.

Schutz bei Insolvenz der Depotbank
Aussonderung, Einlagensicherung und Anlegerentschädigung nebeneinander.

Ordergebühren verstehen
Grundentgelt, Provision, Mindest- und Höchstentgelt am erfundenen Muster.

Fremdkosten einer Order
Börsenplatzentgelt, Maklercourtage und fremde Spesen bei Auslandsorders.

Der Spread zwischen Geld- und Briefkurs
Geldkurs, Briefkurs und der Spread in Prozent und in Euro.

Eine Wertpapierabrechnung lesen
Eine erfundene Abrechnung Zeile für Zeile, beim Kauf und beim Verkauf.

Kosteninformationen lesen
Vorabinformation, nachträgliche Aufstellung, Dienstleistungs- und Produktkosten.

Zuwendungen im Wertpapiergeschäft
§ 70 WpHG, Offenlegung und das Verbot von Payment for Order Flow.
Woher die Definitionen stammen
Definitionen stützen sich zuerst auf den Wortlaut der Gesetze: Depotgesetz, Insolvenzordnung, Einlagensicherungsgesetz, Anlegerentschädigungsgesetz, Wertpapierhandelsgesetz und Börsengesetz, abgerufen über gesetze-im-internet.de. Für Aufsichtsfragen kommen Veröffentlichungen der BaFin und der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen hinzu. Alle Angaben wurden am 07.10.2026 geprüft.
Rechenbeispiele verwenden ausschließlich ein frei erfundenes Muster-Entgeltmodell, kein Preis eines Anbieters. Wie es aufgebaut ist und welche Themen bewusst fehlen, beschreibt die Seite Arbeitsweise.