Gewerbekunden
GGF-Versorgung
Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) haben eine Sonderstellung: Sie sind Unternehmer und Angestellte. Wir finden die passende Versorgungslösung für Ihre Rolle.
Rolle und Ausgangslage
Die persönliche Stellung im Unternehmen und die vorhandenen Versorgungsregelungen bestimmen, welche Fragen anstehen. Die genaue Einordnung hängt von den aktuellen Vertrags- und Gesellschaftsunterlagen ab.
Vorhandene Vereinbarungen
Zusagen, Beschlüsse und Versicherungsunterlagen sollten gemeinsam gelesen werden, bevor Änderungen erwogen werden. Einzelne Vertragsbestandteile können nicht ohne ihren Zusammenhang bewertet werden.
Betriebliche und persönliche Perspektive
Neben den persönlichen Zielen sind Auswirkungen auf das Unternehmen und seine Abläufe mitzudenken. Dazu gehören Zuständigkeiten, Dokumentation und die Abstimmung mit den zuständigen Fachpersonen.
Recht und Steuern prüfen lassen
Rechtliche Zulässigkeit und steuerliche Behandlung sind einzelfallabhängig und können sich ändern. Konkrete Folgen müssen mit aktuellen Unterlagen und den zuständigen Fachstellen geprüft werden.
Sicherheit für Sie – und Ihr Unternehmen
Ihre GGF-Versorgung: individuelle und leistungsstarke Lösungen für Geschäftsführer
Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) haben eine Sonderstellung: Sie sind Unternehmer und Angestellte. Häufig verfügen sie nur über minimale Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung, was eine große Versorgungslücke zur Folge haben kann.
Für diese Lücke gibt es eine Lösung. Sprechen Sie mit uns – wir zeigen Ihnen, welche Optionen Sie haben.
GESPRÄCH VEREINBARENKennen Sie die wichtigsten Vorteile der GGF-Versorgung?
Steuerliche Vorteile Individuell anpassbar Sicherung des Lebensstandards Der Gesetzgeber unterstützt die GGF-Versorgung, indem er den Gesellschafter-Geschäftsführern und den Unternehmen beachtliche steuerliche Vorteile gewährt. Die GGF-Versorgung erlaubt verschiedene Versorgungsmodelle und die individuelle Anpassung der Beiträge und Leistungen an Ihre persönliche Situation. Sie ermöglicht es Ihnen als GGF, eine angemessene Altersvorsorge aufzubauen. Damit Sie auch im Ruhestand Ihr Leben genießen können.Wir kümmern uns um Ihre GGF-Versorgung. Damit Sie Zeit für Ihr Unternehmen haben.
Möglichkeiten der Gesellschafter-Geschäftsführer VersorgungSteuer- und sozialabgabenfrei: Firmenkapital in Privatvermögen umwandeln
Mit der GGF-Versorgung gehen Sie den ersten, wichtigen Schritt in Richtung finanzielle Unabhängigkeit und gesicherter Ruhestand.
GESPRÄCH VEREINBARENZu den Vorteilen einer GGF-Versorgung mit AFS zählen u.a.:
Rechtssicher durch saubere Ausgestaltung
Berücksichtigung aller gesellschaftsrechtlichen Erfordernisse
Rückdeckung durch Versicherung möglich
Maßnahmen zur Sicherung des Versorgungskapitals gegen Unternehmensinsolvenz
Möglichkeiten nutzen um modern und ohne Bilanzberührung vorzusorgen
Prüfung auf Angemessenheit und Erdienbarkeit
Berücksichtigung von Berufsunfähigkeit und Invalidität
Prüfung und Sicherstellung einer bereits bestehenden Versorgung
Steuerliche Begünstigung durch Fünftelungsregelung bei einmaliger Auszahlung
Die Versorgung ist gegen Insolvenz geschützt
Wir finden Lösungen
“Als Unternehmer stecken Sie Ihre Energie in den Auf- und Ausbau des Geschäfts. Sie sollten jedoch unbedingt auch an ‚die Zeit danach‘ denken, egal wie weit entfernt das heute für Sie ist.
Wir gestalten speziell für Geschäftsführer-Gesellschafter Altersvorsorge-Lösungen, die über das Unternehmen laufen. Damit erst gar keine Versorgungslücken im Alter entstehen! Gemeinsam finden wir einen Weg, der zu Ihnen passt. Sprechen Sie uns an.“
Benjamin Berendes, AFS-Finanzen
Sprechen Sie mit uns über Ihre finanziellen Ziele!
- Wir haben die Lösung
- Kostenlos & unverbindlich
- Individuelle Beratung
Bereits über 1.000
zufriedene Kund:innen
FAQ - GGF-Versorgung
Welche steuerlichen Vorteile bietet die GGF-Versorgung?Je nach Ausgestaltung werden entweder Pensionsrückstellungen gebildet, die das steuerliche Ergebnis reduzieren, oder es können Beiträge für eine Rückdeckungsversicherung als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Kann die GGF-Versorgung auch zur Absicherung von Hinterbliebenen genutzt werden?Ja, im Rahmen der GGF-Versorgung gibt es auch Möglichkeiten zur Hinterbliebenenabsicherung. Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder können durch entsprechende Versorgungsbestandteile abgesichert werden.
Ist die GGF-Versorgung gegen Unternehmensinsolvenz geschützt?Nicht grundsätzlich. In der Gestaltung von Versorgungszusagen können Fehler gemacht werden, die für eine Zurechnung des Versorgungskapitals zur Insolvenzmasse sorgen. Hier sollte man unbedingt auf professionelle Beratung zurückgreifen.
Kann ich meine bestehende GGF-Versorgung auf ein anderes Modell oder einen anderen Anbieter übertragen?Ja, je nach Art der Durchführung ist ein Wechsel des Versorgungsmodells oder Anbieters möglicherweise machbar. Aber: Verändern Sie niemals eine bestehende Versorgungszusage ohne die Unterstützung von Spezialisten.
Kann ich die GGF-Versorgung in beliebiger Höhe vereinbaren?Nein. Für die Ausgestaltung einer GGF-Versorgung gelten spezielle Regeln zur steuerlichen Anerkennung wie beispielsweise die Erdienbarkeit und die Angemessenheit der Höhe der Bezüge. Mögliche Konsequenzen sind unter anderem die Verweigerung der Anerkennung der Pensionsrückstellungen durch das Finanzamt oder sogar die Unterstellung einer verdeckten Gewinnausschüttung.